Art. 7 Gesetzes D. Lgs 196/2003
(Recht auf Zugang zu den persönlichen Daten und andere Rechte)


1. Der Betreffende hat das Recht, eine Bestätigung über die Existenz oder die Nichtexistenz seiner eigenen persönlichen Daten zu erhalten, auch wenn sie noch nicht registriert worden sind und ihre Mitteilung muss verständlich sein.

2. Der Betreffende hat das Recht, Hinweise zu erhalten:
a) über den Herkunft der persönlichen Daten;
b) über den Zweck und die Weise der Datenverarbeitung;
c) über den Zusammenhang der Verarbeitung bei Verwendung von elektronischen Apparaten;
d) über die Hauptdaten des Verwalters, der verantwortlichen Personen und des Vertreters gemäß Art.5, Paragraph 2;
e) über Personen oder Personengruppen an welche die persönliche Daten weitergegeben werden können oder die als vom Staat beauftragte Verantwortliche oder Beauftragte mit den Daten arbeiten müssen.

3. Der Betreffende hat das Recht folgende Informationen zu erhalten:
a) die Neubearbeitung, die Berichtigung oder, falls Interesse vorliegt, die Integration von Daten;
b) die Löschung, die Umänderung in Anonymität oder die Blockierung der verwendeten Daten bei gesetzlichem Missbrauch, einschließlich der Maßnahmen, für die eine Datenkonservierung nicht notwendig ist, bezüglich der Zwecke für die alle Daten gesammelt oder anschließend behandelt worden sind;
c) die Bestätigung bzgl. der Vorgänge siehe a) und b) und die Kenntnisnahme, auch des Inhalts der mitgeteilten bzw. verbreiteten Daten, abgesehen von den Fällen, in denen es unmöglich ist oder falls der Kostenaufwand dafür unverhältnismäßig hoch ist.

4. Der Betreffende hat das Recht, sich teilweise oder ganz folgendem entgegenzustellen:
a) aus legitimen Gründen kann er die Verwendung seiner persönlichen Daten ablehnen, auch bzgl. des Zwecks der Datensammlung;
b) er kann sich gegen die Behandlung seiner persönlichen Daten zu Werbezwecken oder für den Direktverkauf oder für Marktforschung oder für kommerzielle Kommunikationen aussprechen.